AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Firma Heller Wärmetechnik Vertrieb und Service
Sudermannstr. 1 in 38644 Goslar
Inhaber: Bernd Heller

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für vorliegenden Vertrag sowie auch aller zukünftigen Geschäftsverbindungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen jeweils einer schriftlichen Bestätigung und werden weder durch unser Schweigen noch unsere Lieferung Vertragsinhalt.

2. Angebot und Lieferung

2.1

Unsere Angebote erfolgen freibleibend.

2.2

Liefertermine werden selbstverständlich nach Liefermögmöglichkeit den Kundenwünschen angepasst. Nur bei nicht von uns abhängigen Störungen, wie z.B. Energiemangel, Streiks, besondere Umstände bei Zulieferanten o.a. verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertragzurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der Verlängerten Frist eine Nachfrist schriftlich gesetzt hat und wir bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt haben. Die Rücktrittserklärung kann nur schriftlich erfolgen. Dieser Passus betrifft nicht Spezial- und Sonderanfertigungen, für die besondere Regelungen vereinbart wurden.

2.3

Wird uns die Vertragserfüllung aus dem unter Punkt 2.2 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei.

2.4

Von Bedingungen nach Punkt 2.2 und der Unmöglichkeit nach Punkt 2.3 verständigen wir den Käufer umgehend.

2.5

Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, es trifft uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

2.6

Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug, sind wir zur Liefersperre berechtigt, ohne zum Ersatz eines dadurch entstandenen Schadens verpflichtet zu sein.

2.7

Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

2.8

Die Kosten der Versendung trät der Kunde. Alle Sendungen sind transportversichert. Die Kosten der Verpackung trägt der Kunde.

2.9

Bei Rücksendungen (Reklamationen, ect.) die ohne Absprache mit uns unfrei geschickt werden, behalten wir uns vor, die Frachtkosten in Rechnung zu stellen.

3. Preise

Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Preise noch nicht ausgelieferter Waren können jedoch geändert werden, wenn wesendliche Umstände wie z.B. Änderung von Zollsätzen, Steuern, Währungskrisen oder andere einschneidende Maßnahmen die Lieferung zum ursprünglichen Preis unzumutbar machen.

4. Gefahrenübergang

Wir liefern ab Lager Goslar. Die Gefahr geht jedoch in allen Fällen mit Absendung der Waren auf den Käufer über.

5. Zahlungsbedingungen

Reparaturrechnungen, sowie Rechnungen unter 50,- € sind sofort nach Erhalt der Rechnung rein netto zu begleichen. Bei allen anderen Rechnungen gewähren wir Ihnen 2% Skonto bei Bezahlung innerhalb 8 Tage oder rein netto innerhalb von 14 Tagen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behalten wir uns vor, Mahnkosten und Bankübliche Verzugszinsen zu berechnen. Ausländische Bankspesen werden von uns nicht übernommen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle der Be- oder Verarbeitung darf die Weiterveräußerung derselben durch den Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgen. Zu anderen Verfügungen wie z.B. Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen etc. ist der Besteller nicht berechtigt.

7. Mängelhaftung und Schadensersatz

7.1

Wir gewährleisten, dass die verkauften und eingebauten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind .Gewährleistungs-Ansprüche sind innerhalb der Garantiezeit anzumelden. Die Verpflichtung aus Gewährleistung beschränkt sich auf Reparatur oder Ersatz mangelhafter Waren.

7.2

Eine Gewährleistung wird ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparatur an der Ware vorgenommen hat oder die Ware Unsachgemäß bzw. bestimmungsfremd behandelt wurde.

7.3

Jede weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei berechtigter Beanstandung tragen wir die Versandkosten und beheben die Mängel entweder durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung.

7.4

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile und Verbrauchsmaterial (u.a. Düsen, Filter, Schläuche, usw.)

7.5

Handelsübliche Abweichungen der Farbtöne, Maße, Gewichte und Güte stellen keine Mängel der gelieferten Ware dar.

8. Instandsetzung

Eine Instandsetzung erfolgt ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. Bei mangelhafter Instandsetzung sind offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen zu reklamieren. Beanstandete verdeckte Mängel, die gemäß unserem Arbeitsbericht beseitigt sein sollten, sind ebenfalls in dieser Frist geltend zu machen (Ansonsten siehe Punkt 7.2)

9. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bedingungen, gleich aus welchen Grund, nicht zur Anwendung kommen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

10. Gerichtsstand

10.1

Die Rechtsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2

Erfüllungsort für unsere Leistungen und Lieferungen ist der Sitz unserer Firma in Goslar, dieser ist ebenso Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden.

10.3

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts- oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand, falls kein anderer gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand besteht.